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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge der Griffel & Co GmbH („Agentur“) mit der Kundin/dem Kunden. Ihre Leistungen erbringt die Agentur ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kundin/dem Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie durch die Agentur schriftlich anerkannt wurden. In diesen Fällen gelten diese AGB ergänzend.


2. Leistungen und Auftragserteilung

2.1 Die Agentur bietet Leistungen auf dem Gebiet der PR- und Kommunikationsberatung an. Der konkrete Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Die Leistung der Agentur kann insbesondere die folgenden Aufgaben umfassen:
a. Externes Pressebüro: Kontakt- und Ansprechpartner bei allen Journalistenanfragen/Pressekontakt aufseiten der Kundin/des Kunden;
b. PR-Strategieerstellung, Konzeption und Umsetzung von PR-Maßnahmen/Erarbeitung neuer Kommunikationspläne/Botschaften;
c. Kommunikationsberatung/Steuerung aller relevanten Kommunikationsthemen;
d. Sell eines Themas in die Redaktionen (aktive Journalist:innenansprache)/Pitchen und Begleiten von Interviews/Redaktionstermine;
e. Social-Media-Betreuung; Konzeption, Aufbau und Betreuung der Social-Media-Kanäle;
f. Content Creation; Produktion von Inhalten als Grundlage der Kommunikation (audio, visuell, audiovisuell);
g. Aufbereitung der Presse-Clippings.

2.2 Die/Der Kund:in bestätigt Angebote in schriftlicher Form (Brief, E-Mail, Fax) und erhält nach Auftragseingang von der Agentur eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen. Die Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Beginn der Geschäftsbeziehungen, sofern der Vertrag selbst keine individuelle Regelung dazu enthält.

2.3 Die Änderung eines Vertrags wird von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung. Die/Der Kund:in ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen einseitig zu ändern. Die Agentur kann den wegen einer Kund:innenänderung entstehenden Mehraufwand als zusätzliche Leistung gesondert abrechnen.

2.4 Freigaben und Änderungswünsche der Arbeitsleistungen der Agentur sind nur verbindlich, sofern sie schriftlich (bevorzugt per E-Mail) vorgebracht und von der Agentur akzeptiert werden.


3. Nutzungsrechte

3.1 Die Agentur überträgt der Kundin/dem Kunden – unter dem Vorbehalt der vertragsgemäßen Bezahlung aller Rechnungen – sämtliche Nutzungsrechte an den Agenturleistungen zur Erreichung des vertraglich vereinbarten Zwecks. Soweit nichts anderes bestimmt wird, ist diese Übertragung zeitlich, örtlich, nach dem Verwendungszweck und in jeder sonstigen Weise auf die Durchführung der jeweiligen Projekte und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit beschränkt. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Agentur.

3.2 Soweit nicht schriftlich anderweitig festgelegt, räumt die/der Kund:in der Agentur das Recht ein, ihren/seinen Namen und/oder ihr/sein Logo sowie eine allgemeine Arbeitsbeschreibung auch über die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit hinaus als Referenz auf ihrer Website und in Präsentationen zu veröffentlichen.


4. Vergütung

4.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Sämtliche in diesen AGB, im Angebot und im Vertrag angegebenen Preise für die Agenturleistungen verstehen sich als Nettopreise zuzüglich des zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes.

4.2 Soweit die Parteien im Vertrag ein monatliches Stundenkontingent festlegen, erhält die Agentur das zwischen den Parteien festgelegte pauschale monatliche Honorar, auch wenn die/der Kund:in dieses Kontingent nicht voll ausschöpft. Für jede weitere, das vereinbarte monatliche Stundenkontingent überschreitende Leistung ist die Agentur berechtigt, pro Stunde den jeweils im Vertrag festgelegten Stundensatz geltend zu machen. Die Agentur wird die Kundin/den Kunden darauf hinweisen, wenn das vereinbarte monatliche Stundenkontingent erschöpft ist, und wird darüber hinausgehende Leistungen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Kundin/den Kunden vornehmen.

4.3 Auslagen, die der Agentur im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags entstehen, werden gegen Nachweis und nach vorheriger Genehmigung der Auslagen durch die Kundin/den Kunden abgerechnet. Hierzu gehören auch die Kosten für Reisen (Bahnfahrt 1. Klasse, ab 300 km Businessclass-Flüge, Hotel 4/5 Sterne sowie Taxifahrten), die im Rahmen der Betreuungspflicht der Agentur notwendig werden.

4.4 Für Handling und Auslage von Fremdkosten berechnet die Agentur eine Bearbeitungs- und Projektmanagementgebühr von 10 Prozent auf den Bruttowert der Fremdkosten.


5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung über Leistungen der Agentur erfolgt am Ende eines jeden Monats. Die von der Agentur gestellten Rechnungen sind innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Sofern die Agentur den Rechnungseingang nicht innerhalb dieser Frist verzeichnet, steht es ihr frei, die Leistungserbringung unter Fortzahlung des vereinbarten Honorars so lange auszusetzen, bis die Rechnungen beglichen sind. Im Falle von Projektaufträgen verlangt die Agentur die Hälfte des vereinbarten Honorars bei Angebotsunterzeichnung und die zweite Hälfte bei Beendigung des Projektes.


6. Aufgaben und Pflichten der Agentur

6.1 Die Agentur erbringt ihre Beratungsleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und beachtet die anerkannten Grundsätze ihres Fachs.

6.2 Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich der Agentur, für die jeweiligen Aufgaben geeignete Mitarbeitende oder Erfüllungsgehilf:innen auszuwählen und diese der Kundin/dem Kunden zur vertragsgemäßen Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen.

6.3 Die Agentur ist in der Wahl des Leistungsorts und der Einteilung der Arbeitszeit grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort, ist die Agentur dort zur Leistungserbringung verpflichtet.

6.4 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen auch von sachkundigen Dritten als Erfüllungsgehilf:innen ausführen zu lassen. Die Agentur wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Eine solche Einschaltung Dritter hat keinen Einfluss auf die Pflichten der Agentur gegenüber der Kundin/dem Kunden.


7. Aufgaben und Pflichten der Kundin/des Kunden

7.1 Die/Der Kund:in hat die Agentur mit allen ihr/ihm zur Verfügung stehenden Informationen zu versehen, die zur Durchführung der übernommenen Aufgaben erforderlich sind. Kommt die/der Kund:in ihren/seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann die Agentur aus diesem Grunde ihre Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

7.2 Sofern die Agentur für die Kundin/den Kunden als Pressekontakt auftritt, wird die/der Kund:in die Agentur auf seiner Website als Pressekontakt (einschließlich einer Verlinkung auf die Website der Agentur) ausweisen.

7.3 Die/Der Kund:in hat die ihr/ihm vorgelegten Konzeptionen sowie die jeweils vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen ebenso wie die zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen zu prüfen. Ohne vorherige Genehmigung besteht keine Verpflichtung der Agentur, die vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen umzusetzen.

7.4 Soweit die/der Kund:in die Durchführung auf der genehmigten Konzeption basierender einzelner Projekte oder Maßnahmen storniert, ist sie/er verpflichtet, die Agentur von allen bereits eingegangenen Verbindlichkeiten freizustellen und ihr alle Schäden zu ersetzen, die sich aus solchen Projekten oder Maßnahmen aufgrund des Abbruchs oder der Änderung ergeben. Zudem hat die Agentur Anspruch auf Vergütung für die bereits vorbereiteten und bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen. Die Stornierung bleibt ohne Rechtsfolgen, wenn sie auf einem wichtigen Grund beruht.


8. Überlassung von Mustern/Warenproben

Die Agentur übernimmt keine Haftung für ihr von der Kundin/vom Kunden überlassene Muster und Warenproben. Sie wird diese nach den Wünschen der Kundin/des Kunden an Journalist:innen und andere Vervielfältiger:innen verteilen und übersenden. Die Agentur wird kein Bestandsverzeichnis über die Muster und Warenproben führen. Das heißt, dass die Agentur die bei Beendigung dieses Vertrags noch vorhandenen Muster und Warenproben an die Kundin/den Kunden herausgibt und dabei keine Rechenschaft über den Verbleib der übrigen Muster und Warenproben abgeben muss.


9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen durch die Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbeschränkt über die Dauer dieses Vertrags hinaus. Die Parteien stehen dafür ein, dass entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen mit ihren Mitarbeitenden und sonstigen Erfüllungsgehilf:innen ebenfalls vereinbart werden.

9.2 Beide Parteien verpflichten sich, die für sie geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Soweit unter diesem Vertrag eine Partei für die andere personenbezogene Daten verarbeitet, werden die Parteien eine Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag schließen.

9.3 Zum unbedingten Erhalt des Versicherungsschutzes und zur vorbehaltlosen Einhaltung des Datenschutzes wird die Agentur ausdrücklich keine externen Anbieter:innen („third party services“), wie etwa Google Drive, Microsoft SharePoint, Trello oder Slack, zur Kommunikation mit der Kundin/dem Kunden nutzen. Dies dient zur Absicherung der Freigabeprozesse und im Sinne der Kundin/des Kunden und der Agentur zur Sicherheit vertraulicher Daten gegenüber unberechtigten Dritten.


10. Loyalität, Verbot der Herabsetzung und Verunglimpfung

Die/Der Kund:in wird sich zu keiner Zeit negativ über die Dienstleistungen, Tätigkeiten sowie persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Agentur, deren Geschäftsführende oder Mitarbeitende äußern oder deren Ruf und Prestige beeinträchtigen. Die/Der Kund:in steht dafür ein, dass seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilf:innen diese Verpflichtung ebenfalls einhalten. Diese Verpflichtung gilt auch nach der Beendigung dieses Vertrags zeitlich unbeschränkt fort.


11. Haftung

11.1 Die Agentur haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

11.2 Die Agentur legt die von ihr entworfenen Vorlagen der Kundin/dem Kunden vor, damit diese:r die darin enthaltenen sachlichen Angaben überprüfen kann. Gibt die/der Kund:in die Vorlagen frei, übernimmt sie/er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben.

11.3 Die Agentur ist verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung von Projekten und Maßnahmen bekannt werden.

11.4 Die Agentur haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrags gelieferten Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, ist nicht Aufgabe der Agentur.

11.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme trägt die/der Kund:in. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.


12. Sonstiges

12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.

12.2 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts anwendbar.

12.3 Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch direkte Verhandlungen außergerichtlich beizulegen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so ist bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag und über die Wirksamkeit dieses Vertrags Gerichtstand Hamburg.

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